Intermezzo Houses AG

Der Sonderfall «Ungewissheit»


Es kann vorkommen, dass die Hauseigentümerschaft vorübergehend ungewiss darüber ist, wie es mit einer Liegenschaft weitergehen soll. Eine solche Situation kann beispielsweise entstehen, wenn ein Einfamilienhaus als Teil einer Erbschaft vererbt wurde und die Erbteilung sich hinzieht. Um zu vermeiden, dass die Liegenschaft Opfer von Vandalismus oder Besetzungen wird und die Bausubstanz durch Nichtnutzung Schaden erleidet, bietet Intermezzo die Möglichkeit einer Übergangsnutzung an. Abhängig von den Umständen kann dabei beispielsweise eine Kurzzeitvermietung an Touristen oder eine Vermietung an Studenten in Frage kommen.

 

Beispiel aus Küsnacht


Ausgangslage: Ein besonders gelungenes Beispiel hierfür ist ein laufendes Projekt in Küsnacht, bei dem die Übergangsnutzung für mindestens 10 Monate vereinbart wurde und bereits einmal um ein halbes Jahr verlängert wurde. Das Haus, welches etwas abseits gelegen und von einer schönen Natur umgeben ist, sowie über einen Swimmingpool verfügt, wurde von Intermezzo liebevoll eingerichtet und ist ideal für Kurzzeitaufenthalte von Touristen geeignet.

Im Rahmen der Kurzzeitvermietung übernimmt Intermezzo auch die Betreuung des Gartens und Umschwung des Hauses. Es liegt in unserem Interesse, sicherzustellen, dass die Gäste ein gepflegtes und angenehmes Umfeld vorfinden und auch die Nachbarn nicht durch eine unangemessene Erscheinung abgeschreckt werden.

Erzielte Mieteinnahmen: Die Erbengemeinschaft konnte während der ersten 10 Monate ohne eigene Investitionen Mieteinnahmen von insgesamt CHF 24’000 verbuchen.

Intermezzo ist für uns ein Glücksfall. Intermezzo scheut das Ungewöhnliche nicht und die Mitarbeiter sind immer mit einem Lächeln zur Stelle. Sie haben immer eine gute Lösung auf aufkommende Probleme.

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